Wir bieten zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise eine Erstberatung zu einem fairen Pauschalpreis an. Sofern Sie uns mit einem weiteren Mandat beauftragen, wird Ihnen dieser Betrag auf das Honorar gutgeschrieben, sodass die Erstberatung kostenlos ist.
Wir richten uns nach den Bedürfnissen unserer Mandanten. Deshalb sind wir auch bei der Honorargestaltung bemüht, für Sie die optimale Lösung zu finden. Als Möglichkeiten stehen Pauschalhonorar, Zeithonorar oder die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarif zur Verfügung. Je nach Rechtsproblem finden wir mit Ihnen die für Sie passende Verrechnungsmethode.
Sie sind rechtschutzversichert? In diesem Fall kümmern wir uns gerne um die gesamte Abwicklung. Wir setzen uns mit Ihrer Rechtschutzversicherung in Verbindung und rechnen bei vorhandener Deckung auch direkt mit Ihrer Versicherung ab.
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